Eine Gefahrengemeinschaft nach § 13 StGB ist eine Gruppe von Personen die gemeinsam eine Straftat begehen oder sich zur Begehung einer Straftat zusammenschließen. Der Beitritt zu einer solc... [mehr]
Eine Gefahrengemeinschaft nach § 13 StGB ist eine Gruppe von Personen die gemeinsam eine Straftat begehen oder sich zur Begehung einer Straftat zusammenschließen. Der Beitritt zu einer solc... [mehr]
Nach § 13 StGB (Strafgesetzbuch) bezieht sich das Unterlassen auf die Strafbarkeit des Nicht-Handelns in bestimmten Situationen, in denen eine rechtliche Pflicht zum Handeln besteht. Eine Gefahre... [mehr]