Bei Geburtsdatum 07.11.1967 und GdB 60 gilt grundsätzlich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für den Jahrgang 1967 liegt die Altersgrenze bei: abschlagsfrei: ab 64 Jahren u...
Bei Geburtsdatum 07.11.1967 und GdB 60 gilt grundsätzlich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für den Jahrgang 1967 liegt die Altersgrenze bei: abschlagsfrei: ab 64 Jahren u...