Gerichte sind in der Regel nicht befugt, Examenszeugnisse amtlich zu beglaubigen. Die amtliche Beglaubigung von Dokumenten obliegt in Deutschland in der Regel Notaren, bestimmten Behörden oder an... [mehr]
Gerichte sind in der Regel nicht befugt, Examenszeugnisse amtlich zu beglaubigen. Die amtliche Beglaubigung von Dokumenten obliegt in Deutschland in der Regel Notaren, bestimmten Behörden oder an... [mehr]