Ja, grundsätzlich kannst du einen bereits erteilten Sachpfändungsauftrag nachträglich ergänzen und eine später eingetroffene Gerichtsvollzieherrechnung per formlosem Schreiben...
Ja, grundsätzlich kannst du einen bereits erteilten Sachpfändungsauftrag nachträglich ergänzen und eine später eingetroffene Gerichtsvollzieherrechnung per formlosem Schreiben...