Die Einverleibung bezeichnet in der Regel den rechtlichen Vorgang, bei dem ein Grundstück oder ein Grundstücksteil in das Eigentum einer anderen Person oder Institution überführt w...
Die Einverleibung bezeichnet in der Regel den rechtlichen Vorgang, bei dem ein Grundstück oder ein Grundstücksteil in das Eigentum einer anderen Person oder Institution überführt w...