Ja, die Deckungsreserve nach § 11 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) gilt nur für den Verwaltungshaushalt. Sie dient dazu, unvorhergesehene und unabweisbare Ausg... [mehr]
Ja, die Deckungsreserve nach § 11 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) gilt nur für den Verwaltungshaushalt. Sie dient dazu, unvorhergesehene und unabweisbare Ausg... [mehr]