Der Bundespräsident kann nicht grundlos Neuwahlen anordnen, weil dies im deutschen Grundgesetz klar geregelt ist. Neuwahlen können nur unter bestimmten Bedingungen einberufen werden, um die... [mehr]
Der Bundespräsident kann nicht grundlos Neuwahlen anordnen, weil dies im deutschen Grundgesetz klar geregelt ist. Neuwahlen können nur unter bestimmten Bedingungen einberufen werden, um die... [mehr]