Die Freiheit, sich frei zu bewegen, ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 11 verankert. Artikel 11 GG garantiert das Recht auf Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet.
Die Freiheit, sich frei zu bewegen, ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 11 verankert. Artikel 11 GG garantiert das Recht auf Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet.
Ein leitfähiger Bereich mit begrenzter Bewegungsfreiheit liegt vor, wenn eine Person ein Objekt sich in einem Bereich befindet, in dem leitfähige Materialien vorhanden sind, die den elektris... [mehr]