Teilzeit senkt deine Beamtenpension direkt, weil für die Versorgung nicht nur die Dienstjahre zählen, sondern vor allem die ruhegehaltfähige Dienstzeit und die anrechenbaren Bezüge...
Teilzeit senkt deine Beamtenpension direkt, weil für die Versorgung nicht nur die Dienstjahre zählen, sondern vor allem die ruhegehaltfähige Dienstzeit und die anrechenbaren Bezüge...