Ja. Bardividenden/Zinszahlungen aus Unternehmensanleihen gelten in Deutschland grundsätzlich als Kapitalerträge und unterliegen daher der Kapitalertragsteuer bzw. praktisch der Abgeltungste...
Ja. Bardividenden/Zinszahlungen aus Unternehmensanleihen gelten in Deutschland grundsätzlich als Kapitalerträge und unterliegen daher der Kapitalertragsteuer bzw. praktisch der Abgeltungste...