Ja, es ist zulässig, in einem Aushilfevertrag für 4 Monate eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende zu vereinbaren. Nach § 622 Abs. 5 BGB können kürzere Kü... [mehr]
Ja, es ist zulässig, in einem Aushilfevertrag für 4 Monate eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende zu vereinbaren. Nach § 622 Abs. 5 BGB können kürzere Kü... [mehr]