Der steuerpflichtige Arbeitgeberbeitrag zur Zusatzversicherung wird in der Regel in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen. Dort gibt es einen Abschnitt für "Einnahmen au... [mehr]
Der steuerpflichtige Arbeitgeberbeitrag zur Zusatzversicherung wird in der Regel in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen. Dort gibt es einen Abschnitt für "Einnahmen au... [mehr]