In der Buchhaltung werden sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge erfasst. Der Arbeitgeberanteil wird als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnu... [mehr]
In der Buchhaltung werden sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge erfasst. Der Arbeitgeberanteil wird als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnu... [mehr]