„Akteingesessene Renterehe“ ist kein üblicher Rechtsbegriff. Gemeint ist sehr wahrscheinlich eine Versorgungsehe: eine kurz vor dem Tod geschlossene Ehe, bei der die Rentenversicherun...
„Akteingesessene Renterehe“ ist kein üblicher Rechtsbegriff. Gemeint ist sehr wahrscheinlich eine Versorgungsehe: eine kurz vor dem Tod geschlossene Ehe, bei der die Rentenversicherun...