Reisekosten werden steuerlich grundsätzlich im Jahr der tatsächlichen Zahlung (Abflussprinzip) berücksichtigt, nicht im Jahr der Reise oder der Rechnung. Das bedeutet: Maßgeblich... [mehr]
Reisekosten werden steuerlich grundsätzlich im Jahr der tatsächlichen Zahlung (Abflussprinzip) berücksichtigt, nicht im Jahr der Reise oder der Rechnung. Das bedeutet: Maßgeblich... [mehr]