Das Schild "Forstverwaltung" in Sachsen darf in der Regel von den zuständigen Forstbehörden und deren Mitarbeitern verwendet werden. Dazu gehören die Landesforstverwaltung sow... [mehr]
Das Schild "Forstverwaltung" darf in der Regel von Behörden und Institutionen verwendet werden, die für die Verwaltung und Pflege von Wäldern und Forstflächen zuständig sind. Dazu gehören staatliche Forstämter, kommunale Forstverwaltungen sowie private Forstbetriebe, die im Auftrag der öffentlichen Hand tätig sind. Die genaue Regelung kann jedoch je nach Land und Region variieren. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Forstbehörde über die spezifischen Nutzungsbedingungen zu informieren.
Das Schild "Forstverwaltung" in Sachsen darf in der Regel von den zuständigen Forstbehörden und deren Mitarbeitern verwendet werden. Dazu gehören die Landesforstverwaltung sow... [mehr]