Der Wertansatz bei einer bayerischen Förderung eines Kindergartenplatzes bezieht sich in der Regel auf die Berechnung der staatlichen Zuschüsse, die ein Träger (z. B. eine Gemeinde oder ein freier Träger) für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erhält. In Bayern ist die Förderung im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geregelt. **Grundprinzip der Förderung:** Die Förderung erfolgt über den sogenannten **Basiswert** und ggf. zusätzliche Zuschläge (z. B. für Integration, Sprachförderung, Leitungszeit). Der Wertansatz ist dabei der Betrag, der pro belegtem Platz und pro Kind als förderfähige Kosten angesetzt wird. **Berechnungsschritte:** 1. **Ermittlung der belegten Plätze:** Es wird die durchschnittliche Belegung der Einrichtung im Förderzeitraum ermittelt. 2. **Bestimmung des Basiswerts:** Der Basiswert wird jährlich vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt. Er beträgt z. B. im Jahr 2024 für einen Kindergartenplatz 1.449 € pro Jahr (dieser Wert kann sich jährlich ändern). 3. **Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor:** Je nach Betreuungsumfang (Stunden pro Woche) und Alter des Kindes wird ein Gewichtungsfaktor angewendet. Für Kindergartenkinder beträgt dieser in der Regel 1,0. 4. **Zuschläge:** Es können weitere Zuschläge hinzukommen, z. B. für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, für Leitungszeit oder für Sprach-Kitas. 5. **Berechnung des Wertansatzes:** Wertansatz = Basiswert × Gewichtungsfaktor × belegte Plätze (+ Zuschläge) **Beispielrechnung:** - 20 belegte Kindergartenplätze - Basiswert 2024: 1.449 € - Gewichtungsfaktor: 1,0 Wertansatz = 20 × 1.449 € × 1,0 = 28.980 € pro Jahr (ohne Zuschläge) **Wichtige Hinweise:** - Die tatsächliche Förderung kann durch kommunale Zuschüsse, Elternbeiträge und weitere Förderprogramme ergänzt werden. - Die genauen Werte und Faktoren findest du auf der Seite des [Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales](https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/foerderung/index.php). **Fazit:** Der Wertansatz ergibt sich aus der Multiplikation des aktuellen Basiswerts mit dem Gewichtungsfaktor und der Anzahl der belegten Plätze, ggf. zuzüglich weiterer Zuschläge. Die exakten Werte und Berechnungsgrundlagen sind jährlich im Förderwegweiser des Ministeriums veröffentlicht.