Wie viele Edelkrebse dürfen mit Fischereiberechtigung mitgenommen werden?

Antwort

Die erlaubte Anzahl an Edelkrebse (Astacus astacus), die bei einer Fischereiberechtigung mitgenommen werden dürfen, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Sie hängt vom jeweiligen Bundesland und oft sogar vom einzelnen Gewässer ab. In vielen Bundesländern stehen Edelkrebse unter besonderem Schutz und dürfen gar nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang entnommen werden. Typische Regelungen sind zum Beispiel: - **Entnahmeverbot**: In vielen Regionen ist das Mitnehmen von Edelkrebse komplett verboten, da sie als gefährdet gelten. - **Schonzeiten und Mindestmaße**: Falls eine Entnahme erlaubt ist, gibt es meist Schonzeiten und Mindestmaße, die eingehalten werden müssen. - **Stückzahlbegrenzung**: In einigen Bundesländern, wo die Entnahme erlaubt ist, liegt die Begrenzung oft bei wenigen Tieren pro Tag (z.B. 5 Stück). **Wichtiger Hinweis:** Die genauen Regelungen findest du in der jeweiligen **Fischereiverordnung** deines Bundeslandes oder in den **Gewässerordnungen** des zuständigen Fischereivereins. Es ist ratsam, sich vor dem Fang bei der zuständigen Behörde oder dem Verein zu informieren. Beispiel für Bayern: Laut der **Bayerischen Fischereiverordnung** dürfen Edelkrebse nur mitgenommen werden, wenn sie eine Mindestlänge von 12 cm haben, und die Entnahme ist auf 5 Stück pro Tag begrenzt. In anderen Bundesländern kann dies jedoch abweichen. **Fazit:** Die erlaubte Anzahl variiert je nach Region und Gewässer. Bitte informiere dich immer aktuell bei der zuständigen Behörde oder im Erlaubnisschein. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Angelfischerverband](https://www.dafv.de/) oder bei den jeweiligen Landesfischereiverbänden.

KI fragen