Wie verbuche ich eine Rücksendung im Einkauf aufgrund einer Mängelrüge?

Antwort

Um eine Rücksendung aufgrund einer Mängelrüge im Einkauf zu verbuchen, sind folgende Schritte notwendig: 1. **Erstellung einer Gutschrift**: Sobald die Rücksendung veranlasst wurde, sollte eine Gutschrift vom Lieferanten angefordert werden. Diese Gutschrift dokumentiert den Wert der zurückgesendeten Ware. 2. **Buchung der Rücksendung**: - **Wareneingangskonto**: Der ursprüngliche Wareneingang wird storniert. Dies erfolgt durch eine Buchung auf das Wareneingangskonto (Kredit) und das entsprechende Verbindlichkeitskonto (Soll). - **Verbindlichkeiten**: Die Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten wird reduziert. Dies erfolgt durch eine Buchung auf das Verbindlichkeitskonto (Kredit) und das Wareneingangskonto (Soll). 3. **Berücksichtigung der Umsatzsteuer**: Falls die ursprüngliche Buchung die Umsatzsteuer berücksichtigt hat, muss auch die Rücksendung entsprechend angepasst werden. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer auf die zurückgesendete Ware ebenfalls storniert wird. Ein Beispiel für die Buchungssätze könnte wie folgt aussehen: - **Stornierung des Wareneingangs**: - Wareneingangskonto (Kredit) - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Soll) - **Stornierung der Umsatzsteuer**: - Umsatzsteuerkonto (Kredit) - Vorsteuerkonto (Soll) Es ist wichtig, die genauen Konten und Buchungssätze gemäß dem verwendeten Kontenrahmen und den spezifischen Anforderungen des Unternehmens anzupassen. Bei Unsicherheiten sollte ein Steuerberater oder Buchhalter konsultiert werden.

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