In "Indiana Jones und das Königreich des Kristallschädels" befindet sich in der stark magnetischen Box, die in der Area 51 gelagert wird, der mumifizierte Körper eines au&szli... [mehr]
Die Darstellung von Nazisymbolen und Parolen in den Indiana Jones-Filmen fällt grundsätzlich unter die künstlerische Freiheit. In Deutschland ist die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (wie Hakenkreuz, SS-Runen etc.) nach § 86a StGB grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere für Zwecke der Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre, Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder Geschichte (§ 86 Abs. 3 StGB). Die Indiana Jones-Filme sind eindeutig als fiktionale Kunstwerke und Abenteuerfilme einzuordnen, die sich kritisch mit der Zeit des Nationalsozialismus auseinandersetzen und diese als historischen Hintergrund nutzen. Die Darstellung der Nazis dient hier der Handlung und ist nicht als Propaganda zu verstehen. Deshalb ist die Verwendung der Symbole in diesem Kontext durch die künstlerische Freiheit gedeckt. In der Vergangenheit wurden allerdings in Deutschland einige Filme und Computerspiele zensiert oder angepasst, um Nazisymbole zu entfernen. Seit einer Änderung der Rechtsauffassung im Jahr 2018 wird aber auch bei Computerspielen die Sozialadäquanzklausel angewendet, sodass die Darstellung in einem klaren künstlerischen oder historischen Kontext erlaubt ist. Zusammengefasst: Ja, es ist künstlerische Freiheit, wenn in den Indiana Jones-Filmen Nazisymbole und Parolen im historischen Kontext gezeigt werden. Die Darstellung ist durch das Grundrecht auf Kunstfreiheit geschützt, solange sie nicht der Verherrlichung dient.
In "Indiana Jones und das Königreich des Kristallschädels" befindet sich in der stark magnetischen Box, die in der Area 51 gelagert wird, der mumifizierte Körper eines au&szli... [mehr]