Nein, Eltern erhalten grundsätzlich kein Kindergeld über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus, auch wenn das Kind einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolviert hat. Der Bundesfreiwilligendienst kann zwar die Kindergeldberechtigung während des Dienstes und ggf. für die Zeit danach (z.B. für eine anschließende Ausbildung) verlängern, aber nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine Ausnahme gibt es nur für Zeiten des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, die auf die Altersgrenze von 25 Jahren angerechnet werden können (§ 32 Abs. 5 EStG). Der Bundesfreiwilligendienst zählt jedoch nicht dazu. Weitere Informationen findest du auf der Seite der [Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld).