In Liechtenstein haben Stiefeltern grundsätzlich keinen automatischen Anspruch auf Kinderzulagen für die Kinder ihres Partners, es sei denn, es besteht eine rechtliche Verantwortung oder eine Adoption. Da du die Tochter deiner Frau nicht adoptiert hast, könnte es schwierig sein, einen Anspruch auf Kinderzulagen geltend zu machen. Es wäre ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde oder einem Fachanwalt für Sozialrecht in Liechtenstein zu erkundigen, um genaue Informationen und mögliche Optionen zu erhalten.