Wie lange habe ich Zeit, das Auto nach Erhalt der eVB-Nummer zuzulassen?

Antwort

Nach Erhalt der eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) gibt es in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer du das Auto bei der Zulassungsstelle anmelden musst. Die eVB-Nummer ist in der Regel **3 bis 6 Monate** gültig – die genaue Gültigkeitsdauer hängt von deiner Versicherung ab. Innerhalb dieses Zeitraums kannst du das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Wichtig: Die eVB-Nummer ist ab dem Zeitpunkt der Ausstellung gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit musst du eine neue eVB-Nummer beantragen, falls du das Auto noch nicht angemeldet hast. Weitere Informationen findest du z.B. bei [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/zulassung-versicherung/zulassung/evb-nummer/).

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