Die Vorschriften zur Bremsanlage in Kraftfahrzeugen, einschließlich Kommunalfahrzeugen (KoM) und Lastkraftwagen (LKWs), sind in verschiedenen Regelwerken und Normen festgelegt. In Deutschland sind die relevanten Vorschriften unter anderem in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und den entsprechenden EU-Richtlinien zu finden. Wichtige Punkte, die in diesen Vorschriften behandelt werden, sind: 1. **Bremssysteme**: Es müssen bestimmte Anforderungen an die Bremskraft, die Bremsverzögerung und die Funktionsfähigkeit der Bremsen gestellt werden. Dies umfasst sowohl die Betriebsbremsen als auch die Hilfs- und die Feststellbremsen. 2. **Sicherheitsanforderungen**: Die Bremsanlage muss so konstruiert sein, dass sie auch bei Ausfall eines Teilsystems (z.B. bei einem Ausfall der Druckluftversorgung) sicher funktioniert. 3. **Wartung und Prüfung**: Regelmäßige Prüfungen der Bremsanlage sind vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht und ordnungsgemäß funktioniert. 4. **Technische Normen**: Es gibt spezifische technische Normen, die die Konstruktion und den Betrieb von Bremsanlagen regeln, wie z.B. die Normen der Internationalen Organisation für Normung (ISO) oder die Vorschriften der Europäischen Kommission. Für detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen ist es ratsam, die entsprechenden gesetzlichen Texte und technischen Normen zu konsultieren.