In Niedersachsen, wie auch im restlichen Deutschland, sind bestimmte Fahrzeuge von der Hauptuntersuchung (HU) befreit. Dazu gehören: 1. **Anhänger hinter einachsigen Zugmaschinen**: Diese Anhänger sind von der HU befreit, wenn sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben. 2. **Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen**: Diese Fahrzeuge sind befreit, wenn sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h haben und ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. 3. **Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler**: Diese Fahrzeuge sind befreit, wenn sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h haben. 4. **Leichtkrafträder und Kleinkrafträder**: Diese Fahrzeuge sind ebenfalls von der HU befreit. Für detaillierte und aktuelle Informationen empfiehlt es sich, die Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu konsultieren: [BMVI](https://www.bmvi.de/DE/Home/home.html).