Nein, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) für vollständige Fahrzeuge muss im Regelfall nicht im Original mitgeführt werden. Sie ist kein mitzuführendes Dokument im täglichen Straßenverkehr wie etwa der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Die CoC dient in erster Linie dazu, bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs in einem EU-Mitgliedstaat nachzuweisen, dass das Fahrzeug den europäischen Typgenehmigungsvorschriften entspricht. Nach der Zulassung wird das CoC in der Regel nicht mehr benötigt und muss auch nicht im Fahrzeug mitgeführt werden. Es empfiehlt sich jedoch, das Originaldokument sicher aufzubewahren, da es bei einer späteren Ummeldung oder Ausfuhr des Fahrzeugs wieder erforderlich sein kann. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)](https://www.kba.de/DE/Themen/Fahrzeugzulassung/COC/coc_node.html).