Nebelscheinwerfer dürfen bei erheblicher Sichtbehinderung, wie zum Beispiel bei Nebel, starkem Regen oder Schneefall, eingeschaltet werden. Die Sichtweite sollte dabei unter 50 Metern liegen. Es ist wichtig, die Nebelscheinwerfer nur dann zu nutzen, wenn die Sichtverhältnisse dies erfordern, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden.