Ein PKW, der im Rahmen eines normalen Leasingvertrags von einer Privatperson geleast wird, ist in der Regel nicht als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen. Leasingverträge für Privatpersonen sind meist für die private Nutzung des Fahrzeugs vorgesehen und enthalten oft Klauseln, die eine gewerbliche Nutzung, wie die Vermietung an Dritte, ausschließen. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen des Leasingvertrags zu prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit der Leasinggesellschaft zu halten, um sicherzustellen, dass keine Vertragsverletzungen vorliegen.