Welche Inhalte umfasst eine Standortbegehung eines Industriegebäudes nach GEFMA?

Antwort

Die Inhalte einer Standortbegehung eines Industriegebäudes nach GEFMA (German Facility Management Association) orientieren sich an den Richtlinien, insbesondere an der GEFMA 190 „Betreiberverantwortung im Facility Management“ sowie an weiteren relevanten GEFMA-Richtlinien. Ziel ist es, die Betreiberpflichten zu erfüllen, Gefährdungen zu erkennen und den ordnungsgemäßen Zustand der Immobilie sicherzustellen. Typische Inhalte einer Standortbegehung nach GEFMA umfassen: 1. **Allgemeiner Gebäudezustand** - Sichtprüfung der Bausubstanz (Fassade, Dach, Fenster, Türen) - Kontrolle auf Schäden, Undichtigkeiten, Verschmutzungen 2. **Technische Anlagen** - Überprüfung der Funktion und Wartung von Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und Sanitäranlagen (HLKS) - Kontrolle der Elektroinstallationen und Sicherheitsbeleuchtung - Prüfung von Aufzügen, Rolltreppen und anderen Förderanlagen 3. **Sicherheitsrelevante Einrichtungen** - Kontrolle von Brandschutzanlagen (Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Fluchtwege, Notausgänge) - Überprüfung der Einbruchmeldeanlagen und Zutrittskontrollsysteme - Sichtung der Erste-Hilfe-Einrichtungen 4. **Arbeitsschutz und Umweltschutz** - Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften (z. B. Kennzeichnung von Gefahrenbereichen) - Überprüfung der Lagerung und Entsorgung von Gefahrstoffen - Kontrolle von Umweltschutzmaßnahmen (z. B. Abfallmanagement, Emissionsschutz) 5. **Außenanlagen** - Zustand von Zufahrten, Parkplätzen, Wegen und Grünflächen - Kontrolle der Beleuchtung und Beschilderung im Außenbereich 6. **Dokumentation und Nachweise** - Überprüfung der Wartungs- und Prüfprotokolle - Kontrolle der Aktualität von Flucht- und Rettungsplänen - Sichtung von Betreiberpflichten und Nachweisen (z. B. Prüfberichte, Wartungsnachweise) 7. **Organisatorische Aspekte** - Abstimmung mit dem Nutzer/Betreiber vor Ort - Feststellung von Handlungsbedarf und Mängeln - Protokollierung der Begehung und Maßnahmenverfolgung **Hinweis:** Die genaue Ausgestaltung und der Umfang der Begehung können je nach Gebäudeart, Nutzung und individuellen Betreiberpflichten variieren. Die GEFMA-Richtlinien bieten einen Rahmen, der an die spezifischen Anforderungen angepasst werden sollte. Weitere Informationen findest du direkt bei der [GEFMA](https://www.gefma.de/richtlinien/).

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