Die Voraussetzungen für Existenzgründerzuschüsse vom Arbeitsamt (jetzt Agentur für Arbeit) bei der Übernahme einer Kinderarztpraxis können variieren, aber im Allgemeinen sind folgende Punkte relevant: 1. **Arbeitslosigkeit**: Du musst arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sein und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. 2. **Gründungsvorhaben**: Dein Vorhaben muss tragfähig sein. Das bedeutet, dass du einen detaillierten Businessplan vorlegen musst, der die wirtschaftliche Machbarkeit der Praxisübernahme darstellt. 3. **Qualifikation**: Du solltest über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen im medizinischen Bereich verfügen, um eine Kinderarztpraxis zu führen. 4. **Finanzierung**: Du musst nachweisen, dass du die Finanzierung der Praxisübernahme sicherstellen kannst, z.B. durch Eigenkapital oder Kredite. 5. **Beratung**: Oft wird eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder andere Institutionen empfohlen oder gefordert, um sicherzustellen, dass du gut auf die Selbstständigkeit vorbereitet bist. Es ist ratsam, sich direkt bei der Agentur für Arbeit oder einem Existenzgründungsberater über die spezifischen Anforderungen und den Antragsprozess zu informieren.