Welche Erbschaftssteuerklasse gilt, wenn mein Stiefvater mir sein Haus vererben möchte, nachdem er von meiner Mutter geschieden ist?

Antwort

In Deutschland gilt für Stiefkinder die Steuerklasse II bei der Erbschaftssteuer. Das bedeutet, dass du als Stiefkind von deinem Stiefvater in die Steuerklasse II eingestuft wirst, was zu höheren Freibeträgen und Steuersätzen führt als bei direkten Verwandten. Der Freibetrag für Erbschaften in dieser Steuerklasse beträgt 20.000 Euro. Alles, was diesen Betrag übersteigt, unterliegt der Erbschaftssteuer. Es ist ratsam, sich bei einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Erbrecht über die genauen steuerlichen Auswirkungen und mögliche Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren.

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