Ein Ehegatte erbt allein, wenn keine anderen gesetzlichen Erben der ersten oder zweiten Ordnung vorhanden sind. Das bedeutet, es gibt keine Kinder, Enkelkinder (erste Ordnung) oder Eltern, Geschwister...
Ein Ehegatte erbt allein, wenn keine anderen gesetzlichen Erben der ersten oder zweiten Ordnung vorhanden sind. Das bedeutet, es gibt keine Kinder, Enkelkinder (erste Ordnung) oder Eltern, Geschwister...