Der Pflichtteil beim Erbe ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil des Erbes, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht oder nur unzureichend wurden. In Deutschland sind pflichtteilsberechtigt: 1. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner 2. Kinder (auch adoptierte Kinder) 3. Enkelkinder (wenn deren Elternteil, also das Kind des Erblassers, bereits verstorben ist) 4. Eltern des Erblassers (wenn keine Kinder oder Enkelkinder vorhanden sind) Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn beispielsweise ein Kind nach gesetzlicher Erbfolge Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses hätte, beträgt sein Pflichtteil ein Viertel des Nachlasses. Weitere Informationen zum Pflichtteil und zur Berechnung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 2303 bis 2338.