Ja, bei der Installation von Wallboxen für Elektrofahrzeuge in Deutschland ist eine Eicheinheit (Eichung) erforderlich, wenn die Wallbox als abrechnungsfähige Ladestation genutzt wird. Dies bedeutet, dass die Wallbox den gesetzlichen Anforderungen entsprechen muss, um die genaue Abrechnung des geladenen Stroms zu gewährleisten. Die Eichung stellt sicher, dass die Messungen korrekt und nachvollziehbar sind. Wenn die Wallbox nur für den privaten Gebrauch ohne Abrechnung genutzt wird, ist eine Eichung nicht zwingend erforderlich.