Honorar zählt zu den Einkünften aus selbstiger Arbeit. Es handelt sich dabei um Zahlungen, die für erbrachte Dienstleistungen oder Leistungen an Selbstständige, Freiberufler oder Künstler gezahlt werden. Diese Einkommensart ist in Deutschland in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.