Ein Direktkauf, auch als freihändige Vergabe oder Direktvergabe bekannt, ist im öffentlichen Beschaffungswesen eine Vergabeart, bei der der Auftraggeber ohne förmliches Verfahren einen Auftrag direkt an einen Anbieter vergeben kann. Die zulässigen Wertgrenzen für einen Direktkauf können je nach Land, Bundesland und Art des Auftrags (Bauleistungen, Liefer- und Dienstleistungen) variieren. In Deutschland beispielsweise gelten für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) unterschiedliche Wertgrenzen, die von den Bundesländern festgelegt werden können. Häufig liegt die Grenze für eine Direktvergabe bei 1.000 bis 3.000 Euro netto, kann aber in bestimmten Fällen auch höher sein. Für Bauleistungen gelten nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) ebenfalls spezifische Wertgrenzen, die ebenfalls variieren können. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen und Wertgrenzen des jeweiligen Bundeslandes oder der zuständigen Vergabestelle zu prüfen.