Wann erfolgt das Angebot und die Annahme der Willenserklärung bei einem Supermarkteinkauf?

Antwort

Beim Einkauf in einem Supermarkt erfolgt das Angebot und die Annahme der Willenserklärung in der Regel wie folgt: 1. **Angebot**: Das Angebot erfolgt durch den Kunden, wenn er die Ware an der Kasse vorlegt. Die Waren im Regal stellen rechtlich gesehen noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum). 2. **Annahme**: Die Annahme des Angebots erfolgt durch den Supermarkt, wenn der Kassierer die Ware scannt und den Kaufpreis nennt. Mit dem Scannen der Ware und der Nennung des Preises akzeptiert der Supermarkt das Angebot des Kunden. Erst mit dieser Annahme kommt der Kaufvertrag zustande.

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