Für eine Ehrenurkunde in Schleswig-Holstein im Jahr 2012 im schulischen Bereich benötigte man in der Regel folgende Voraussetzungen: 1. **Herausragende sportliche Leistungen**: Die Ehrenurkunde wird oft im Rahmen der Bundesjugendspiele. Hierfür müssen bestimmte sportliche Leistungen in verschiedenen Disziplinen wie Laufen, Springen und Werfen erbracht werden. 2. **Punktesystem**: Die Leistungen werden in Punkte umgerechnet. Eine Ehrenurkunde erhält man, wenn eine bestimmte Punktzahl erreicht wird, die über der für Sieger- und Teilnehmerurkunden liegt. 3. **Teilnahme an den Bundesjugendspielen**: Die Teilnahme an den Bundesjugendspielen ist Voraussetzung, da die Ehrenurkunde im Rahmen dieser Veranstaltung vergeben wird. 4. **Schulische Organisation**: Die Schule organisiert die Bundesjugendspiele und stellt die Urkunden aus. Die Lehrer und Sportlehrer sind für die Bewertung und Vergabe der Urkunden zuständig. Für detaillierte Informationen und spezifische Punktzahlen, die für die Ehrenurkunde erforderlich sind, kann man sich an die jeweilige Schule oder das zuständige Schulamt in Schleswig-Holstein wenden.