Ja, es ist möglich, für einen aufwändigen Kostenvoranschlag eine Vergütung zu verlangen. In vielen Branchen ist es üblich, dass Dienstleister für die Erstellung detaillierter Kostenvoranschläge, insbesondere wenn diese mit erheblichem Aufwand verbunden sind, eine Gebühr erheben. Dies sollte jedoch im Vorfeld klar kommuniziert werden, idealerweise in Form einer schriftlichen Vereinbarung oder einem Hinweis, dass die Erstellung des Kostenvoranschlags kostenpflichtig ist. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Branchenstandards zu beachten.