Wie bestätigt man eine durchgeführte Dienstleistung, wenn man selbst kein Auftraggeber ist?

Antwort

Wenn du eine Dienstleistung durchgeführt hast, die du selbst nicht in Auftrag gegeben hast (z. B. als Mitarbeiter im Auftrag deines Arbeitgebers oder als Subunternehmer), unterschreibst du in der Regel im Namen des Unternehmens oder der Person, für die du tätig bist. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Im Auftrag (i. A.) oder für (f.)**: Schreibe vor deine Unterschrift „i. A.“ (im Auftrag) oder „f.“ (für), um klarzustellen, dass du nicht selbst der Auftraggeber bist, sondern im Namen eines anderen handelst. 2. **Dein Name und ggf. Funktion**: Unterschreibe mit deinem Vor- und Nachnamen und, falls sinnvoll, deiner Funktion (z. B. „i. A. Max Mustermann, Techniker“). 3. **Firmenstempel (falls vorhanden)**: Bei Unternehmen wird oft zusätzlich ein Firmenstempel verwendet. **Beispiel:** i. A. Max Mustermann Techniker [Firmenname] Damit ist klar, dass du die Dienstleistung nicht als Privatperson, sondern im Auftrag einer anderen Partei durchgeführt hast. **Wichtig:** Unterschreibe niemals so, dass der Eindruck entsteht, du seist selbst der Auftraggeber oder Vertragspartner, wenn das nicht zutrifft. Das schützt dich und das Unternehmen vor Missverständnissen oder rechtlichen Problemen.

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