Die Übermittlung von Daten in Drittstaaten durch Messenger-Dienste unterliegt strengen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union. Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten nur dann in ein Drittland übermittelt werden, wenn ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist. Dies kann durch: 1. **Angemessenheitsbeschlüsse**: Die EU hat bestimmte Länder als sicher eingestuft, was bedeutet, dass sie ein vergleichbares Datenschutzniveau bieten. 2. **Standardvertragsklauseln**: Diese Klauseln können verwendet werden, um sicherzustellen, dass die Datenübertragung den Anforderungen der DSGVO entspricht. 3. **Bindende Unternehmensregeln**: Unternehmen können interne Richtlinien festlegen, die den Datenschutz gewährleisten. Messenger-Dienste müssen transparent über ihre Datenübertragungen informieren und den Nutzern die Möglichkeit geben, ihre Einwilligung zu erteilen oder abzulehnen. Es ist wichtig, die Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Dienstes zu prüfen, um zu verstehen, wie und wo Daten verarbeitet werden.