Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer das Double Opt-in (DOI) nach einem Single Opt-in (SOI) nachgeholt werden muss. Allerdings gilt aus datenschutzrechtlicher Sicht (insbesondere nach der DSGVO) und im Rahmen des Wettbewerbsrechts (z. B. UWG in Deutschland), dass die Einwilligung für den Versand von Newslettern oder Werbe-E-Mails erst dann wirksam ist, wenn das DOI abgeschlossen wurde. **Praktische Empfehlungen:** - In der Praxis wird empfohlen, das DOI möglichst zeitnah nach dem SOI einzuholen, idealerweise innerhalb weniger Minuten bis maximal einiger Tage. - Viele Unternehmen setzen eine Frist von 7 bis 14 Tagen, nach der nicht bestätigte Anmeldungen automatisch gelöscht werden. - Je länger der Zeitraum zwischen SOI und DOI, desto größer das Risiko, dass die Einwilligung als nicht mehr aktuell oder gültig angesehen wird. **Wichtig:** Vor Abschluss des DOI darf keine werbliche Kommunikation erfolgen. Die Speicherung der E-Mail-Adresse ohne DOI ist nur zur Ermöglichung des Bestätigungsprozesses zulässig und sollte bei Nicht-Bestätigung zeitnah gelöscht werden. **Fazit:** Das DOI sollte so schnell wie möglich nach dem SOI eingeholt werden, spätestens jedoch innerhalb weniger Tage. Eine gesetzliche Maximalfrist gibt es nicht, aber längere Zeiträume sind aus Datenschutz- und Nachweisgründen nicht empfehlenswert.