Sind Samsung und Hiya gemeinsame Verantwortliche, Auftragsverarbeiter oder unabhängig Verantwortliche?

Antwort

Ob zwischen Samsung und Hiya eine gemeinsame Verantwortlichkeit, eine Auftragsverarbeitung oder eine unabhängige Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO vorliegt, hängt vom konkreten Einsatzszenario und der Art der Zusammenarbeit ab. **Hintergrund:** Hiya ist ein Anbieter von Anrufschutz- und Identifikationsdiensten, der beispielsweise in Samsung-Smartphones integriert ist, um Spam-Anrufe zu erkennen und Nutzer zu warnen. **Mögliche Konstellationen:** 1. **Gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO):** Diese liegt vor, wenn beide Unternehmen gemeinsam über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden. Das wäre der Fall, wenn Samsung und Hiya eng zusammenarbeiten, gemeinsam die Datenverarbeitung gestalten und beide Einfluss auf die Datenverarbeitung haben. 2. **Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO):** Hiya wäre Auftragsverarbeiter, wenn es personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung von Samsung verarbeitet, ohne eigene Entscheidungsbefugnis über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung. 3. **Unabhängige Verantwortlichkeit:** Beide Unternehmen sind unabhängig verantwortlich, wenn sie jeweils getrennt und für eigene Zwecke personenbezogene Daten verarbeiten, ohne die Verarbeitung gemeinsam zu bestimmen. **Praxisbeispiel Samsung & Hiya:** Nach öffentlich verfügbaren Informationen (z. B. Datenschutzerklärungen von Samsung und Hiya) agiert Hiya in der Regel als eigenständiger Dienstleister, der im Rahmen seiner eigenen Datenschutzerklärung Daten verarbeitet. Samsung stellt die technische Schnittstelle bereit, über die Nutzer den Hiya-Dienst aktivieren können. Die Datenverarbeitung durch Hiya erfolgt dann auf Grundlage der Einwilligung des Nutzers und unter eigener Verantwortung von Hiya. **Fazit:** In den meisten Fällen liegt **unabhängige Verantwortlichkeit** vor, da Hiya die Daten für eigene Zwecke verarbeitet und Samsung lediglich die Integration ermöglicht. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit wäre nur dann gegeben, wenn beide Unternehmen gemeinsam über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheiden, was nach aktuellem Kenntnisstand nicht der Fall ist. Eine Auftragsverarbeitung ist ebenfalls unwahrscheinlich, da Hiya nicht ausschließlich im Auftrag von Samsung handelt. **Quellen und weitere Informationen:** - [Samsung Datenschutzerklärung](https://www.samsung.com/de/info/privacy/) - [Hiya Datenschutzerklärung](https://hiya.com/privacy-policy/) Für eine abschließende rechtliche Bewertung sollte jedoch die konkrete vertragliche und technische Ausgestaltung geprüft werden.

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