Der Oberbegriff für BfDI (Bundesbeauftragter den Datenschutz und die Informationsfreiheit BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und DSB (Datenschutzbeauftragter) ist "Datenschutz- und Informationssicherheitsbehörden" oder allgemein "Datenschutzbehörden". Diese Institutionen sind für die Überwachung und Durchsetzung von Datenschutz- und Informationssicherheitsvorschriften zuständig.