Eine Societas Europaea (SE) kann von verschiedenen Arten von Unternehmen gegründet werden, die in der Europäischen Union ansässig sind. Zu den möglichen Gründern gehören: 1. **Aktiengesellschaften (AG)**: Zwei oder mehr Aktiengesellschaften aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten können eine SE gründen. 2. **Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)**: Auch GmbHs aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten können eine SE gründen. 3. **Verschmelzung**: Zwei oder mehr bestehende Aktiengesellschaften aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten können durch Verschmelzung eine SE gründen. 4. **Holding-SE**: Aktiengesellschaften und GmbHs aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten können eine Holding-SE gründen. 5. **Tochtergesellschaft**: Eine SE kann auch durch die Gründung einer Tochtergesellschaft durch eine bestehende SE oder durch andere Unternehmen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten entstehen. Weitere Informationen zur Gründung einer SE können auf der offiziellen Website der Europäischen Union gefunden werden: [europa.eu](https://europa.eu/).