Bürgschaftsurkunden müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt werden. In Deutschland gelten dabei insbesondere die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Nach § 257 HGB und § 147 AO müssen Handelsbriefe, zu denen auch Bürgschaftsurkunden zählen können, sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist. Es ist wichtig, die Bürgschaftsurkunden sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufzubewahren. Elektronische Aufbewahrung ist zulässig, sofern die Unveränderbarkeit und Lesbarkeit der Dokumente gewährleistet ist. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten findest du hier: [HGB § 257](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__257.html) und [AO § 147](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html).