Die Auflösung eines Gewerbes muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Gewerbebehörde angezeigt werden. Eine einfache E-Mail reicht in den meisten Fällen nicht aus. Es ist oft erforderlich, ein spezielles Formular auszufüllen und dieses entweder persönlich, per Post oder manchmal auch per Fax einzureichen. Es empfiehlt sich, die genauen Anforderungen bei der zuständigen Gewerbebehörde zu erfragen, da diese je nach Bundesland oder Gemeinde variieren können.