Kann der Sammelplatz dem Teil B der Brandschutzverordnung entnommen werden?

Antwort

Ja, der Sammelplatz kann in der Regel dem Teil B der Brandschutzverordnung entnommen werden. In diesem Teil sind häufig spezifische Anforderungen und Regelungen zu finden, die den Brandschutz und die Evakuierung betreffen, einschließlich der Festlegung von Sammelplätzen im Falle eines Brandes oder einer anderen Notlage. Es ist jedoch wichtig, die jeweilige Brandschutzverordnung des entsprechenden Bundeslandes oder der Gemeinde zu konsultieren, da es Unterschiede geben kann.

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