Ja, in Deutschland muss eine nasse Steigleitung (Feuerlöschleitung „nass“) in Hochhäusern in der Regel mit einer Feuerwiderstandsklasse F90 ummantelt werden. Dies ergibt sich aus den Vorgaben der Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) sowie den jeweiligen Landesbauordnungen und technischen Regeln, insbesondere der DIN 14462 und DIN 1988-600. **Begründung:** - Die Ummantelung mit F90 (feuerbeständig) soll sicherstellen, dass die Steigleitung im Brandfall mindestens 90 Minuten funktionsfähig bleibt und nicht durch Hitzeeinwirkung beschädigt wird. - Die F90-Ummantelung ist insbesondere dort vorgeschrieben, wo die Leitung durch Brandabschnitte oder feuerwiderstandsfähige Wände und Decken geführt wird. - In Fluren, Treppenräumen und Schächten, die als Rettungswege dienen, ist der Schutz besonders wichtig. **Rechtsgrundlagen und Normen:** - Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) - DIN 14462: „Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Wandhydrantenanlagen und Löschwasserleitungen“ - DIN 1988-600: „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 600: Feuerlösch- und Brandschutzanlagen“ **Fazit:** Eine F90-Ummantelung ist in Hochhäusern für nasse Steigleitungen in der Regel erforderlich, um den Brandschutzanforderungen zu entsprechen. Die genaue Ausführung sollte immer mit der zuständigen Brandschutzbehörde und einem Fachplaner abgestimmt werden. Weitere Informationen findest du z.B. bei [DIN](https://www.din.de/de) und [FeuerTrutz](https://www.feuertrutz.de/).