Ein bestellter Brandschutzbeauftragter (BSB) hat die Aufgabe, die Brandschutzmaßnahmen in einem Unternehmen oder einer Einrichtung zu planen, zu überwachen und zu optimieren. Zu den spezifischen Aufgaben gehören: 1. **Beratung**: Unterstützung der Geschäftsführung und der Mitarbeiter in allen Fragen des Brandschutzes. 2. **Schulung**: Durchführung von Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter zum Thema Brandschutz. 3. **Dokumentation**: Erstellung und Pflege von Brandschutzdokumentationen, wie z.B. Brandschutzordnungen und Evakuierungspläne. 4. **Prüfung**: Regelmäßige Überprüfung der Brandschutzmaßnahmen und -einrichtungen, wie Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen und Fluchtwege. 5. **Notfallplanung**: Entwicklung und Aktualisierung von Notfall- und Evakuierungsplänen6. **Koordination**: Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und anderen Behörden im Brandfall. 7. **Risikobewertung**: Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Hinblick auf Brandrisiken. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere in größeren Unternehmen oder solchen mit besonderen Brandrisiken.